Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (Einsatzabteilung) ist unter § 6 der Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig geregelt.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- charakterliche Eignung
- Bereitschaft, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen
- keine ehrenamtliche Zugehörigkeit zu einer anderen Hilfsorganisation
- Anerkennung der Satzung der Feuerwehr Leipzig
- Mindestgröße: 1,65 m
- Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen (Feststellung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
- ständiger Wohnsitz innerhalb von 2,5 km um das Gerätehaus
Interesse bekommen? Dann schreib doch einfach eine E-Mail an unsere Ortswehrleitung.