Mitglied werden

Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (Einsatzabteilung) ist unter § 6 der Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig geregelt.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • charakterliche Eignung
  • Bereitschaft, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen
  • keine ehrenamtliche Zugehörigkeit zu einer anderen Hilfsorganisation
  • Anerkennung der Satzung der Feuerwehr Leipzig
  • Mindestgröße: 1,65 m
  • Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen (Feststellung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)
  • ständiger Wohnsitz innerhalb von 2,5 km um das Gerätehaus
    Karte

Interesse bekommen? Dann schreib doch einfach eine E-Mail an unsere Ortswehrleitung.