Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (Einsatzabteilung) ist unter § 6 der Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig geregelt.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vollendung des 16. Lebensjahres,
- charakterliche Eignung,
- Bereitschaft, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen,
- keine ehrenamtliche Zugehörigkeit zu einer anderen Hilfsorganisation,
- Anerkennung der Satzung der Feuerwehr Leipzig,
- Mindestgröße: 1,65m,
- Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen (Feststellung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung),
- ständiger Wohnsitz innerhalb von 2,5 km um das Gerätehaus
Interesse bekommen? Dann schreib doch einfach eine E-Mail an unsere Ortswehrleitung.