Mitglied werden

Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr (Einsatzabteilung) ist unter § 6 der Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig geregelt.
Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • charakterliche Eignung,
  • Bereitschaft, regelmäßig an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen,
  • keine ehrenamtliche Zugehörigkeit zu einer anderen Hilfsorganisation,
  • Anerkennung der Satzung der Feuerwehr Leipzig,
  • Mindestgröße: 1,65m,
  • Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen (Feststellung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung),
  • ständiger Wohnsitz innerhalb von 2,5 km um das Gerätehaus
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